Rechtsprechung
OLG Dresden, 10.02.2004 - 20 U 1697/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Europaweiter Teilnahmewettbewerb bezüglich Architektenleistungen für Gebäude- und Tragwerksplanung; Fehlende Unterlagen bei Teilnahmeantrag; Pauschale Aufwandsentschädigung für Teilnehmer mit vollständig und fristgemäß beim Auslober eingereichten Anträgen; Zulässige ...
- oeffentliche-auftraege.de
Vergabe nach VOF: Abhängigkeit eines Planungswettbewerbes von einem VOF-Verfahren und eventuelle Schadenersatzansprüche
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz wegen rechtswidriger Auftragsvergabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Architektenaufwendungsersatz
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fehlerhafte Auswahl der VOF-Teilnehmer: Extrem hohe Schadensersatzrisiken! (IBR 2004, 219)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 22.08.2003 - 1 O 4657/02
- OLG Dresden, 10.02.2004 - 20 U 1697/03
- BGH, 27.06.2007 - X ZR 34/04
- OLG Dresden, 10.01.2008 - 20 U 1697/03
- BGH, 03.03.2009 - X ZR 22/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02
Begründungserfordernis; Nachprüfungsauftrag; Ausschlussfristen
Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2004 - 20 U 1697/03
Nachdem eine Beschwerde der Vergabestelle vor dem Vergabesenat erfolglos geblieben war (vgl. Senatsbeschluss vom 06.06.2002, WVerg 4/02), teilte die Auftraggeberin dies der Klägerin auf deren Anfrage hin unter dem 21.06.2002 mit und hob den Planungswettbewerb auf. - LG Dresden, 22.08.2003 - 1 O 4657/02
Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2004 - 20 U 1697/03
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 22.08.2003 - 1 O 4657/02 - aufgehoben, soweit die Klage abgewiesen worden ist.
- VK Sachsen, 14.04.2023 - 1/SVK/003-23
Kommunikation nur über Vergabeplattform: Keine Nachforderung per E-Mail!
Zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Bieter kommt spätestens ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande, das zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet und auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2020 - VII ZR 144/19; OLG München, B. vom 15.03.2012 - Verg 2/12, OLG Dresden, Urteil vom 10.02.2004 - 20 U 1697/03; OLG Celle, Urteil vom 30.05.2002 - 13 U 266/01).
Rechtsprechung
OLG Dresden, 10.01.2008 - 20 U 1697/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online
Vergabestelle muss über drohende Aufhebung informieren!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vergabestelle muss über drohende Aufhebung informieren, sonst Schadensersatz! (IBR 2009, 231)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 22.08.2003 - 1 O 4657/02
- OLG Dresden, 10.02.2004 - 20 U 1697/03
- BGH, 27.06.2007 - X ZR 34/04
- OLG Dresden, 10.01.2008 - 20 U 1697/03
- BGH, 03.03.2009 - X ZR 22/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82
Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2008 - 20 U 1697/03
So postuliert etwa BGHZ 89, 95 (103) jedenfalls dann, wenn die Behauptung des Geschädigten, er hätte bei ordnungsgemäßer Aufklärung ein zum späteren Schaden führendes Risiko vermieden, nachvollziehbar und plausibel erscheine, eine Kausalitätsvermutung zugunsten des Geschädigten, weil nur dann der Schutzzweck der gebotenen Aufklärung erreicht werde. - BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89
Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von …
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2008 - 20 U 1697/03
In vergleichbarer Weise geht BGHZ 111, 75 (81) davon aus, dass die Frage, ob ein Kaufvertrag bei (unterbliebener) zutreffender Unterrichtung über einen für den Kaufentschluss des geschädigten Vertragspartners erheblichen Umstand nicht oder mit einem anderen Inhalt geschlossen worden wäre, einen hypothetischen und auf der Beweisebene daher nur einem Wahrscheinlichkeitsurteil zugänglichen Sachverhalt betreffe, bei dem Unsicherheiten, ob es ggf. zu einem abweichenden Vertragsschluss gekommen wäre, zu Lasten derjenigen Vertragspartei gingen, die nicht oder unrichtig aufgeklärt hat (vgl. auch BGH NJW 1993, 2434, 2435). - BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92
Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2008 - 20 U 1697/03
In vergleichbarer Weise geht BGHZ 111, 75 (81) davon aus, dass die Frage, ob ein Kaufvertrag bei (unterbliebener) zutreffender Unterrichtung über einen für den Kaufentschluss des geschädigten Vertragspartners erheblichen Umstand nicht oder mit einem anderen Inhalt geschlossen worden wäre, einen hypothetischen und auf der Beweisebene daher nur einem Wahrscheinlichkeitsurteil zugänglichen Sachverhalt betreffe, bei dem Unsicherheiten, ob es ggf. zu einem abweichenden Vertragsschluss gekommen wäre, zu Lasten derjenigen Vertragspartei gingen, die nicht oder unrichtig aufgeklärt hat (vgl. auch BGH NJW 1993, 2434, 2435). - LG Dresden, 22.08.2003 - 1 O 4657/02
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2008 - 20 U 1697/03
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 22.08.2003 - 1 O 4657/02 - aufgehoben, soweit die Klage abgewiesen worden ist.